Dr. Lutz Wisser



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Dr. Lutz Wisser 
Steuerberater 
Oderfelder Straße 23 
20149 Hamburg 

Telefon: (040) 46 88 520 
Telefax: (040) 46 88 5252 

Dr.Lutz Wisser


Steuer- und Abgabenrecht

Neben den "klassischen" Steuerberatungleistungen befassen wir uns insbesondere mit (Erläuterungen unten):

             Vereinssteuerrecht und Steuerrecht der gemeinnützigen Körperschaften

Internationales Steuerrecht und Außensteuerrecht

    Die Beziehungen eines Unternehmens zum Ausland werden immer vielfältiger und komplexer. Schon die bloße Warenlieferung an einen ausländischen Abnehmer kann insbesondere umsatzsteuerrechtlich zu Folgen führen, die der Unternehmer nicht erwartet. Dies gilt umso mehr bei Dienstleistungen, die über die Grenze erbracht werden.
  • Sie möchten Ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen?
  • Sie sind Eigentümer ausländischen Vermögens, womöglich eines oder mehrerer Grundstücke?
  • Ihr Unternehmen will sich an einer ausländischen Gesellschaft beteiligen, eine solche gründen oder einen Betriebsteil in das Ausland verlegen?
  • Sie wollen als ausländischer Unternehmer in Deutschland investieren oder tätig werden?

  • In diesen und allen anderen denkbaren Fällen unternehmerischer oder privater Aktivität mit Auslandsbezug treten zahlreiche steuerrechtliche Fragestellungen und Fallen auf. 
    Lassen Sie sich möglichst vor Festlegung der Strukturen Ihres Auslandsengagements von uns beraten.Top

Doppelbesteuerung

Erzielt eine Privatperson oder ein Unternehmen gleichzeitig in zwei oder mehr Ländern Einkünfte, so stehen allen beteiligten Ländern Besteuerungsrechte an diesen Einkünften zu. Um Doppelbesteuerungen zu vermeiden, existieren zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zu deren Vermeidung.

Wir kennen diese Abkommen und können Sie beraten, wie Sie Ihre Aktivitäten zu deren Ausnutzung geeigneterweise strukturieren.Top

Grenzüberschreitende Unternehmensbeziehungen

Bei über Ländergrenzen hinweg verbundenen Unternehmen oder im Fall des Vorhandenseins ausländischer Betriebsstätten gibt es immer wieder Anlass zu Streit mit den Steuerbehörden, nachdem jene die Gewinne der beteiligten Unternehmen und Betriebstätten abweichend aufteilen möchten. Eines von vielen Stichwörtern in diesem Zusammenhang lautet Konzernverrechnungspreise; insbesondere deren Dokumentationspflicht  ist seit 2003 erheblich verschärft worden.Wir beraten Sie bei der Anfertigung einer der Gewinnabgrenzungs-Aufzeichnungsverordnung entsprechenden Verrechnungspreisdokumentation.

Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Gestaltung von internationalen Unternehmensbeziehungen und -verträgen beachten müssen und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie - und in wie weit - Sie Unternehmensgewinne dort anfallen lassen können, wo Sie diese benötigen. Top

Unternehmensnachfolge

    Dem Unternehmer, der sein Lebenswerk an die nachfolgende Generation übergeben möchte, stellen sich umfangreiche Fragen und Risiken. Unter anderem:
  • Welche Steuern fallen bei unentgeltlicher Unternehmensübertragung auf die Kinder an?
  • Wie kann ich diese senken?
  • Kann ich mein Unternehmen begünstigt an familienfremde Personen übertragen?
  • Warum sollte der Gesellschaftsvertrag aus steuerrechtlicher Sicht möglichst genaue Regelungen zur Nachfolge vorsehen?
  • Was ist zu tun, um Gesellschaftsvertrag und Testament so aufeinander abzustimmen, dass keine Steuerfallen entstehen können? 
  • Wie wirken sich Schulden aus, wenn diese übernommen / nicht übernommen werden?
  • Was muss ich beachten, wenn ich Sonderbetriebsvermögen (z.B. ein Grundstück) zurückbehalten möchte?
Wir helfen Ihnen, dass vor und nach der Unternehmensübergabe nicht nur im Unternehmen, sondern auch steuerrechtlich alles „rund läuft“.Top

Unternehmenskauf und -verkauf

Auch derjenige, der sein Unternehmen nicht unentgeltlich - z.B. auf die Kinder - übertragen, sondern dieses verkaufen  möchte, kann Fehler begehen, die zu hoher Steuerbelastung führen. Diese Fehler können mit Hilfe einer intensiven und immer auf die individuellen Verhältnisse abgestimmten Beratung vermieden werden. 

Dasselbe gilt für den Fall der Betriebsaufgabe.

Durch langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre sind wir in der Lage, Unternehmensbewertungen nach verschiedenen Methoden durchzuführen. Die für Ihren Fall geeignete Methode finden wir - ggf. in Abstimmung mit dem Käufer - in einem eingehenden Gespräch heraus. Top

Immobilienbesteuerung

  • Kauf und Finanzierung von Zinshäusern oder gewerblichen Objekten,
  • Gefahr der Entstehung eines sog. gewerblichen Grundstückshandels“,
  • Gestaltung von geschlossenen Fonds,
  • Veräußerung von Immobilien,
  • Wahl der Rechtsform für Ihr Immobilienengagement -

  • Diese und andere sind Situationen - z.B. die Vermietung einer Ferienwohnung -, in denen eine vermeintlich kluge Entscheidung steuerrechtlich nachteilig sein kann. Daher bieten wir Ihnen an, sich bei uns über die Vor- und Nachteile der bestehenden Möglichkeiten aus steuerrechtlicher Sicht informieren zu lassen.Top

Vertretung im Steuerrechtsstreit

Die tiefe Kenntnis der Steuergesetze, der Rechtsprechung sowie der Kommentierung und Fachliteratur hierzu ermöglicht es, Sie sowohl im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) gegenüber dem Finanzamt als auch im Rechtsstreit vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof erfolgreich zu vertreten. Bevor wir ein solches Mandat übernehmen, werden wir die Erfolgsaussichten und Prozessrisiken eingehend mit Ihnen erörtern.Top

Steuerliches Verfahrensrecht

Sie streiten sich mit dem Finanzamt z.B. wegen
  • einer Fristenangelegenheit
  • einer Haftungsinanspruchnahme
  • Vollstreckung in Ihr Vermögen
  • zu langer Verfahrensdauer
  • der Änderung von Steuerbescheiden
  • der Verletzung einer Aufzeichnungs- oder Dokumentationspflicht
  • der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs
oder anderer verfahrensrechtlicher Angelegenheiten? Wir machen uns Ihren Fall zu eigen und vertreten Sie nach eingehender Beratung.Top

betriebliches Rechnungswesen

Sofern Sie es wünschen, werden erfahrene Steuerfachangestellte Ihre Finanz- und Lohnbuchführung anfertigen. Gern übernehmen wir die Erstellung des Jahresabschlusses Ihres Unternehmens und der betrieblichen sowie der privaten Steuererklärungen.Top


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