Logo Dr. Wisser
          Steuerberatungsgesellschaft in Hamburg

Dr. Wisser GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Hamburg

Diese Website nutzt keine Cookeis - Hinweise zum Datenschutz


Impressum

Impressum und Angaben nach der Dienstleistungs­informations­verordnung
(DL-InfoV).

inhaltlich verantwortlich:
Dr. Wisser GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Flughafenstraße 52
22335 Hamburg
Telefon: (040) 520 16 72-0
Telefax: (040) 520 16 72-27
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
HR B123575 AG Hamburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE283793465
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Dr. Lutz Wisser, Steuerberater

E-Mail: Bitte hier klicken

Aufsichtsbehörde: Finanzbehörde Hamburg
Berufskammer: Steuerberaterkammer Hamburg
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Steuerberatungsgesellschaft
Verleihungsstaat: Bundesrepublik Deutschland
Bundesland: Freie und Hansestadt Hamburg
Berufshaftpflichtversicherer: Allianz Deutschland AG, Kapstadtring 2, 22297 Hamburg; räumlicher Geltungsbereich der Versicherung ist der Tätigkeitsort des Berufsträgers.


Wichtige berufsrechtliche Regelungen:

Sis sind sämtlich über den Buchhandel zu beziehen oder auf der Internetseite des Deutschen Steuerberaterberaterverbandes e.V. einzusehen: 
Deutschen Steuerberaterberaterverbandes e.V.

Haftungsausschluss ("legal disclaimer")

1. Inhalt des Onlineangebotes

Der verantwortliche Herausgeber dieser Website (nachfolgend Autor genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Dr. Wisser GmbH Steuerberatungsgesellschaft bekennt sich im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie von jedermann ohne Rücksicht auf ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung. Sämtliche Bezeichnungen, Vorschriften, Kriterien, Verfahren und sonstige Umstände, die auf diesen Web-Sites beinhaltet sind, sind in diesem Sinne geschlechtsneutral und ohne Bevorzugungen auf Grund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung zu verstehen.

2. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Foren von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

3. Urheberrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. vom Nutzer übermittelte Daten

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (z.B. E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers ausdrücklich freiwillig. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten oder unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichen Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummer sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Datenschutzhinweise - zu Einzelheiten vgl. unsere Datenschutzerklärung

1. Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

Bei Ihrem Zugriff auf diese Web-Seite werden personenbezogene Daten nicht erhoben. Soweit Web-Statistiken erhoben werden, geben diese keine Auskunft über die Adressen der Besucher.

Außerhalb eines schriftlich erteilten Mandats geben wir grundsätzlich keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weiter. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

2. Umgang mit E-Mail-Adressen

Wenn Sie uns eine E-Mail senden, verwenden wir Ihre Mail-Adresse nur für die Korrespondenz mit Ihnen; selbstverständlich erfolgt keine Weitergabe an Dritte.

3. Cookies

Von dieser Webseite werden keine Cookies verwendet.

Außergerichtliches Schlichtungsverfahren und Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Auf dieser Seite werden keine online-Vertragsangebote unterbreitet. Steuerberatungsverträge werden von uns nur in Textform, i.d.R. schriftlich geschlossen.
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Auf Antrag führt die zuständige Steuerberaterkammer (s. oben) bei Streitigkeiten zwischen Steuerberater und Mandant gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 des Steuerberatungsgesetzes ein Vermittlungsverfahren durch.

Preisangaben

Der Vergütung von Steuerberatungsleistungen liegt grundsätzlich die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugrunde. Die danach entstehenden Gebühren hängen von Gegenstandswerten ab und richten sich damit nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (§ 11 StBVV), so dass keine im Vorwege festgelegten Preise bestehen. Gem. § 4 Abs. 3 StBVV kann eine höhere oder eine niedrigere Vergütung als diejenige nach der StBVV in Textform vereinbart werden.

Allgemeine Auftragsbedingungen

§ 1 Mitwirkung Dritter

Die Dr. Wisser GmbH Steuerberatungsgeseellschaft (nachfolgend auch "Steuerberater" oder "Auftragnehmer") ist berechtigt, bei der Ausführung der ihm übertragenen steuerlichen Angelegenheiten geeignete Mitarbeiter, fachkundige Dritte, sowie Daten verarbeitende Unternehmen einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihm bei oder anlässlich der Erledigung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass ihn der Auftraggeber von dieser Verpflichtung entbindet.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung von Angelegenheiten zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers unbedingt erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit er nach den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
Die gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Diese Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen, die aufgrund oder anlässlich seines Auftrags gefertigt wurden, darf der Auftragnehmer Dritten, außer in dem in § 3 Abs. 2 Satz 2 geschilderten Fall, nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. Im gleichen Umfang wie für den Auftragnehmer selbst besteht die Verschwiegenheitspflicht auch für die Mitarbeiter und Hilfskräfte.

Zieht der Auftragnehmer fachkundige Dritte und/oder Daten verarbeitende Unternehmen hinzu, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese ebenfalls Verschwiegenheit bewahren.

§ 3 Mängelbeseitigung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Dem Auftragnehmer ist die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Beseitigt der Auftragnehmer die von dem Auftraggeber geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers von einem anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. Herabsetzung der Vergütung verlangen.

§ 4 Haftung, Verjährung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Mitarbeiter sowie für die Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt bei der Auswahl des von ihm eingeschalteten datenverarbeitenden Unternehmens, nicht jedoch für Verschulden eines im Einvernehmen mit dem Auftraggeber herangezogenen fachkundigen Dritten.

(2) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers im Einzelfall bedarf gesonderter Vereinbarungen.

(3) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er
- In drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist, und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste;
- Ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von seiner Entstehung an,
- ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung der Handlung der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Der Anspruch ist innerhalb eines Monats geltend zu machen, nachdem der Auftraggeber von dem Schaden Kenntnis erlangt hat.

(4) Eine Haftung des Auftragnehmers wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht im Rahmen eines ausdrücklich übernommenen Auftrages, zu dessen Erledigung die Anwendung des ausländischen Rechts erforderlich und die Haftung des Auftragnehmers schriftlich auch auf Schäden wegen Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts ausgedehnt worden ist.

§ 5 Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss

(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, sei es als Einzel- oder Gesamtschuldner, auch aus unerlaubter Handlung, wird - soweit nicht gesetzliche Vorschriften zwingend entgegenstehen einvernehmlich auf vier Millionen Euro für den einzelnen Schadensfall begrenzt. Unter "Einzelner Schadensfall" ist die Summe aller Schadensersatzansprüche des Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus ein und derselben Handlung auch für mehrere aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume/Feststellungs- oder Veranlagungszeitpunkte - ergeben oder die von demselben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Handlungen gegen den steuerlichen Berater oder seine Mitarbeiter geltend gemacht werden, soweit zwischen diesen Handlungen ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte

(2) Für mündlich erteilte Auskünfte außerhalb eines vereinbarten Beratungsgesprächs oder telefonische Auskünfte haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe des § 5 und nach Abs. 1 nur, soweit diese Auskünfte anschließend schriftlich unter Zugrundelegung des vom Auftraggeber geschilderten Sachverhaltes wiederholt oder bestätigt werden.

§ 6 Vergütung

Für Vorbehaltsaufgaben i.S.d. § 33 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG richtet sich die Vergütung, sofern darüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Gem. § 4 Abs. 3 StBVV kann eine höhere oder eine niedrigere Vergütung als diejenige nach der StBVV in Textform vereinbart werden.

Neben den Gebühren erhält der Auftragnehmer die Auslagen (Post- und Fernmeldegebühren, § 16 StBVV, zusätzliche Schreibauslagen, § 17 StBVV, und Reisekosten, § 18 StBVV) zusätzlich vergütet, die er nach der Steuerberatervergütungsverordnung in Rechnung stellen darf.

Für bereits entstandene oder voraussichtliche entstehende Gebühren und Auslagen kann der Auftragnehmer einen Vorschuss fordern. Wird der Vorschuss nicht gezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht.

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

Das Vertragsverhältnis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Für die Kündigung des Vertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Informationspflicht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer fertigt für den Auftraggeber von Steuererklärungen und Anträgen Abschriften oder Ablichtungen an und leitet diese dem Auftraggeber zu.

§ 9 Abtretung von Honoraransprüchen

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit sein Einverständnis damit, dass der Auftragnehmer sich zur Durchsetzung seiner Gebührenforderungen der Hilfe Dritter (insbesondere einer Verrechnungsstelle) bedient und / oder Dritten diese Forderung abtritt oder sie einem Dritten zur Einziehung überträgt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem neuen Gläubiger oder dem Einziehungsermächtigten die Informationen zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die jener benötigt, um die Forderung geltend zu machen (§ 64 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz, § 402 BGB). Der Dritte ist in derselben Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie der Auftragnehmer.

§ 10 Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers von bzw. an Arbeitsergebnissen und Unterlagen des Auftraggebers

Der Auftragnehmer hat die Arbeitsergebnisse und Handakten für die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung endet jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen sechs Monaten nachgekommen ist.

Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Herausgabe der Arbeitsergebnisse und der vom Auftraggeber dazu hereingereichtren Unterlagen verweigern, bis er wegen der Gebühren und Auslagen befriedigt ist, sofern nicht die Vorenthaltung dieser Unterlagen oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

§ 11 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung des Auftrags mitzuwirken, soweit es für die ordnungsmäßige Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Erledigung des Auftrags erforderlichen Nachweise, Urkunden und sonstigen Unterlagen (z.B. ihm/ihr zugestellte Mahnbescheide, Klageschriften, Verwaltungsakte, Einspruchs- und Beschwerdeentscheidungen und andere an ihn/sie gerichtete Schriftstücke), die im Zusammenhang mit den von dem Auftragnehmer zu bearbeitenden Steuerangelegenheiten stehen, zur Einsichtnahme zu überlassen und die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Auskünfte zu erteilen.

§ 12 Wahrung von Rechtsbehelfs- und Ausschlussfristen

Der Auftragnehmer ist zur Wahrung von Rechtsbehelfsfristen oder Ausschlussfristen (nicht verlängerbare Antragsfristen und nach der Finanzgerichtsordnung vom Vorsitzenden oder Berichterstatter gesetzte Fristen) nur verpflichtet, wenn
a) der fristsetzende Bescheid bzw. das fristsetzende Schriftstück, dem Auftragnehmer direkt übersandt wurde, z.B. weil der Auftragnehmer Zustellungsvollmacht hatte, oder
b) der Auftraggeber den Bescheid oder das Schriftstück erhalten hat und er dem Auftragnehmer rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt sowie einen gesonderten Auftrag zur Antragstellung, Einlegung des Rechtsbehelfs oder Erhebung der Klage erteilt hat. Diese Auftragserteilung kann auch mündlich erfolgen. Sie muss dann aber von dem Auftragnehmer umgehend schriftlich bestätigt werden.

§ 13 Vollmacht

Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer für die Vertretung vor den Behörden gesonderte Vollmachten erteilen. Eine Prozessvollmacht wird erst mit dem Auftrag erteilt, Klage einzureichen.

Soll der Auftraggeber im finanzgerichtlichen Verfahren tätig werden, ist auf Anforderung unverzüglich eine schriftliche Vollmacht zu erteilen.

§ 14 anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für die Auftragsverhältnisse mit der Kanzlei Dr. Lutz Wisser gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

§ 15 Textform

Änderungen oder Ergänzungen eines Steuerberatungsvertrages bedürfen der Textform.